GELÄNDE

 

Windenschleppgelände gesucht !!!

Fliegen im Flachland, eine kostengünstige Alternative zum Bergstart.

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Fluggelände Hörnle in Bad Kohlgrub

 

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Geländebetriebsordnung Hörnle

 

Liebe Piloten

Das Fluggelände Hörnle ist ab sofort für alle Piloten offen. Jeder Flug ist an das ausgelegte Flugbuch an der Bergbahn einzutragen. Bei Weidebetrieb am oberen Startplatz 1 (ca. 2 Wochen Anfang Juli und 2 Wochen Anfang September) muß der untere Startplatz 2 verwendet werden. Im Zweifel, bitte bei der Bahn fragen. Ist eine Flugschule vor Ort beim Schulen, übernimmt der Fluglehrer am Start die Startleitung. Ansonsten sprechen sich die Piloten gegenseitig beim Start ab.

Interesse am Hörnle Pilotenclub?         info@hoernle-pilotenclub.de

 

Fluggelände

Hörnle    1420m

Landeplatz 960m

 

Gebühren

Start und Landegebühren 3,- € pro Tag, zu bezahlen an der Bahn, dies gilt auch für Piloten die zu Fuß gehen.

 

Startplatz

Erlaubt sind nur Starts nach Norden

 

Landeplatz

Bei jeder Windrichtung wird immer eine Linkseinteilung geflogen.

Bitte keinesfalls mit dem Auto zum Landeplatz fahren oder dort parken.

 

Zusammenlegen

Direkt am Straßenrand

 

Besondere Hinweise

Das Testen von kommerziellen Gleitschirmherstellern bedarf einer vorherigen Genehmigung des Geländehalters. Der Geländehalter und und die Flugschulen sind befugt, bei grobem Fehlverhalten - z.B. Wind, Wetter, Föhn, Gewitter – Startverbot zu erteilen.

Die Luftaufsicht am Hörnle hat Markus Reuther, seinen Anweisungen ist ebenfalls Folge zu leisten.

Nun wünschen wir Euch allen einen schönen und erlebnisreichen Flug am Hörnle.

 

Die Geländehalter
Gemeinde Bad Kohlgrub und Wolfgang Rupprecht
1. Deutsche Tandem Gleitschirmschule
Tel. 08851 - 882